Richtlinien für die Bepflanzung der Gärten
im Kleingärtnerverein Frankfurt am Main - Praunheim e.V.
Die Richtlinie ist begründet in:
- 1. Satzung und Gartenordnung des Vereins
- 2. Satzung der Stadt Frankfurt a. M. für Kleingartengelände
- 3. Nachbarschaftsrecht
- 4. Wertermittlungsrichtlinien des Landesverbandes der Kleingärtner
Mit Ausnahme des Vereinsgeländes sind sämtliche Parzellen kleingärtnerisch zu nutzen. Nutz-, Zier- und Erholungsanteil sollten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Für jeden Teil ist etwa ein Drittel der Gartenfläche vorzusehen.
Waldbäume, Parkbäume, Koniferen, Süßkirschen und Walnussbäume dürfen nicht angepflanzt werden. Sollten diese durch natürliche Umstände aufgehen, müssen sie entfernt werden. Gleiches gilt auch für aufgegangenes Steinobst.
Zulässig bei einer Gartenfläche von 400 qm sind:
Obstbäume: | Busch, Spindel | bis zu 12 Stück | |||||||||
davon ein Hoch- oder Halbstamm | |||||||||||
Johannis- und Stachelbeeren | bis zu 12 Stück | ||||||||||
Erdbeeren | ein- oder zweijährig | bis 50 qm (8 Pflanzen pro qm) | |||||||||
Ziersträucher (Blütensträucher) | bis zu 7 Stück | ||||||||||
Rosen | bis zu 30 Stauden | ||||||||||
Zwiebel- und Knollengewächse | bis zu 40 qm | ||||||||||
Rasen | bis zu 60 qm | ||||||||||
Brombeeren | bis zu 3 Pflanzen | ||||||||||
Weinreben | bis zu 3 Pflanzen |
In kleineren Gärten verringern sich diese Grundwerte entsprechend. Anpflanzungen die darüber hinausgehen werden bei einer Wertermittlung nicht erfasst.
Die Pflanzabstände zu den Nachbarparzellen und den Anlagewegen betragen gemäß Nachbarschaftsrecht:
Spindelbüsche | 1,50 m | |||||||
Hoch-, Halb-, Viertelstämme | 4,00 m | |||||||
Beerenobst | 0,50 m | |||||||
Brombeeren (Spalier) | 1,00 m | |||||||
Ziersträucher nach Wuchs, jedoch mindestens | 1,00 m |
Die Veredelungsstelle bei Obstbäumen hat handbreit über der Erde zu liegen. Sie muss immer sichtbar sein, da sich sonst die Unterlage frei macht, d.h. der Baum wächst zu stark.
Vor geplanten Neupflanzungen ist es ratsam den Fachberater anzusprechen.