Richtlinien für die Bepflanzung der Gärten

im Kleingärtnerverein Frankfurt am Main - Praunheim e.V.



Die Richtlinie ist begründet in:

    1. Satzung und Gartenordnung des Vereins
    2. Satzung der Stadt Frankfurt a. M. für Kleingartengelände
    3. Nachbarschaftsrecht
    4. Wertermittlungsrichtlinien des Landesverbandes der Kleingärtner

 

Mit Ausnahme des Vereinsgeländes sind sämtliche Parzellen kleingärtnerisch zu nutzen. Nutz-, Zier- und Erholungsanteil sollten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Für jeden Teil ist etwa ein Drittel der Gartenfläche vorzusehen.

Waldbäume, Parkbäume, Koniferen, Süßkirschen und Walnussbäume dürfen nicht angepflanzt werden. Sollten diese durch natürliche Umstände aufgehen, müssen sie entfernt werden. Gleiches gilt auch für aufgegangenes Steinobst.

Zulässig bei einer Gartenfläche von 400 qm sind:

          Obstbäume:     Busch, Spindel     bis zu 12 Stück
                      davon ein Hoch- oder Halbstamm
          Johannis- und Stachelbeeren           bis zu 12 Stück
          Erdbeeren     ein- oder zweijährig     bis 50 qm (8 Pflanzen pro qm)
          Ziersträucher (Blütensträucher)           bis zu 7 Stück
          Rosen           bis zu 30 Stauden
          Zwiebel- und Knollengewächse           bis zu 40 qm
          Rasen           bis zu 60 qm
          Brombeeren           bis zu 3 Pflanzen
          Weinreben           bis zu 3 Pflanzen

 

In kleineren Gärten verringern sich diese Grundwerte entsprechend. Anpflanzungen die darüber hinausgehen werden bei einer Wertermittlung nicht erfasst.

Die Pflanzabstände zu den Nachbarparzellen und den Anlagewegen betragen gemäß Nachbarschaftsrecht:

          Spindelbüsche     1,50 m
          Hoch-, Halb-, Viertelstämme     4,00 m
          Beerenobst     0,50 m
          Brombeeren (Spalier)     1,00 m
          Ziersträucher nach Wuchs, jedoch mindestens     1,00 m

 

Die Veredelungsstelle bei Obstbäumen hat handbreit über der Erde zu liegen. Sie muss immer sichtbar sein, da sich sonst die Unterlage frei macht, d.h. der Baum wächst zu stark.

Vor geplanten Neupflanzungen ist es ratsam den Fachberater anzusprechen.