Motorzeiten

 

Die Benutzungszeiten für motorbetriebene Geräte (Akku-, Elektro- und Benzinmotoren) sind:

 

montags bis freitags von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr

und von 18:00 Uhr – 19:00 Uhr

 

samstags von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr

und von 17:00 – 19:00

 

 

Es ist darauf zu achten, dass die Nachbarn hierbei, nicht Übergebühr, durch Lärm und Geruch belästigt werden!

 

In der Zeit vom 01. Oktober bis 30. April sind diese Zeiten dahingehend gelockert,
dass Motorgeräte benutzt werden dürfen, wenn sich keine anderen Gartenfreunde dadurch gestört fühlen!

Es gelten die Bestimmungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) 

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass per Mitgliederbeschluss auf der Jahreshauptversammlung 1993 seit 01.01.1996 keine Geräte, die mit Zweitaktmotoren betrieben werden, benutzt werden dürfen.